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Der Privatbankier setzt für die Ausübung seines Metiers sein eigenes Kapital ein, mit dem er unbeschränkt haftet. Vermögensverwaltung und Effektenhandel bilden den Kern der Geschäftstätigkeit des Privatbankiers. Häufig entstammt er einer langen Bankierslinie, die Jahrhunderte in der Geschichte des Bankgeschäfts durchlebt hat. Er ist jedoch gleichzeitig tief in der Moderne verwurzelt und besitzt ein einmaliges Know-how betreffend Vermögensverwaltung.
Die Marke «Privatbankier»TM
Die Bezeichnung «Privatbankier» wurde 1997 als Marke hinterlegt und entspricht einer genauen Definition im Sinne des Bankengesetzes: Es handelt sich um eine Bank in der Rechtsform einer Einzelfirma, einer Kollektiv-, Kommandit- oder Kommanditaktiengesellschaft. Die besondere Stellung des Privatbankiers beruht auf der Präsenz von einem oder mehreren unbeschränkt für die Bank haftenden Teilhabern.